Mit In-Kraft-Treten der Röntgenverordnung am 01. Juli 2002 wurden die beiden EU-Richtlinien 96/29/Euratom (Grundnormen-Richtlinie) und 97/43/Euratom (Patienten-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Aus dieser Verordnung geht hervor, dass eine einmal erworbene Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren zu aktualisieren ist. Diese Regelung trifft auch für Personen zu, die über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.
Die Kurse sind von der Ärztekammer Nordrhein genehmigt und anerkannt.