Mit In-Kraft-Treten der Röntgenverordnung am 01. Juli 2002 wurden die beiden EU-Richtlinien 96/29/Euratom (Grundnormen-Richtlinie) und 97/43/Euratom (Patienten-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

Aus dieser Verordnung geht hervor, dass eine einmal erworbene Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren zu aktualisieren ist. Diese Regelung trifft auch für Personen zu, die über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.

Die Kurse sind von der Ärztekammer Nordrhein genehmigt und anerkannt.



WESAMED

Medizintechnik GmbH

Centrumstr. 32
45307 Essen
(0201) 85 76 17-0
(0201) 85 76 17-26
info@wesamed.de


Öffnungzeiten
Montag - Donnerstag: 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 16.00 Uhr

geschlossenUnser Büro ist zurzeit nicht besetzt.






Produkte

WEITERLESEN

Service

WEITERLESEN

Online-Shop für gebrauchte und geprüfte Ersatzteile

SHOP BESUCHEN